Erfüllt meine Feuerstelle die Anforderungen der neuen Abgasverordnung BImSchV?

Die BImSchV Stufe 2 trat am 01.01.2015 in Kraft. Sie regelt für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen die Grenzwerte für den maximalen Ausstoß an Kohlenmonoxid und Staub, sowie eine Mindestanforderung an den Wirkungsgrad. Übergangsregelungen schreiben eine Nachrüstung oder Austausch von Altgeräten vor. Für die Feststellung und Durchsetzung ist der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister verantwortlich und autorisiert.

Damit Sie wissen, ob Ihre Feuerstelle von den Regelungen der BImSchV betroffen ist, klicken Sie hier

 

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Kommentare: 1
  • #1

    markus (Dienstag, 09 Februar 2016 19:58)

    davon wusste ich noch garnichts.
    na da geh doch gleich mal nachschauen!
    vielen dank!